Ein wirksamer und effektiver Schutz vor Diskriminierung auf Landesebene

Landesantidiskriminierungsgesetze schützen vor Diskriminierung in den Bereichen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen. Dazu zählen beispielsweise Bildung, Kultur, Verwaltung und die Polizei. Bisher ist Berlin das einzige Bundesland, das ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat. Mehrere Bundesländer denken über ein LADG nach, einige planen bereits ein solches Gesetz und Nordrein-Westfalen befindet sich in der Ausarbeitung.

Antidiskriminierungsberatungstellen unterstützen täglich Menschen, die Diskriminierung erlebt haben. Sie kennen die Schutzlücken und Hürden des bestehenden Rechts aus der Praxis. Ihre Expertise ist daher unerlässlich, wenn es darum geht, einen wirksamen und effektiven gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung zu entwickeln. In mehreren Bundesländern haben sie Bündnisse und Allianzen gegründet, um die Ausarbeitung eines LADG anzustoßen und / oder zu begleiten. Für die folgenden Bundesländer können wir Ihnen bereits alle Informationen zur Verfügung stellen, weitere kommen stetig hinzu:

Die Allianz für eine LADG fordert ein LADG für Niedersachsen. Die Allianz wird koordiniert von der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierung Niedersachsen e. V. (LAG).

Logo vom Bündnis für ein LADG

Das Bündnis für ein LADG fordert ein LADG für Baden-Würrtemberg. Es wird koordiniert von der adis e.V.