Diskriminierungsschutz umsetzen !
Für ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg
Mit dem Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ hat im März 2021 ein breites gesellschaftliches Bündnis von Vereinen, Gewerkschaften, Betroffenenorganisationen, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften die bestehenden Lücken im Diskriminierungsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts kritisiert und ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg gefordert. Ein LADG würde auch in öffentlichen Stellen – vom Bildungsbereich über Behörden bis hin zur Landespolizei – denselben Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Mit unserem Positionspapier fordern wir nun von der Landesregierung, den Koalitionsvertrag vollumfänglich umzusetzen.
Ein gut ausgearbeitetes LADG wäre ein Meilenstein für Baden-Württemberg. Um einen umfassenden Diskriminierungsschutz zu gewährleisten, braucht es weitergehende Maßnahmen. Wir wünschen uns ein Land, in dem Diskriminierung proaktiv entgegengewirkt wird, in dem Menschen, die diskriminiert werden, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen und sichere Strukturen vorfinden können, die sie bei der Rechtsdurchsetzung wirkungsvoll unterstützen. Allen Menschen muss im Rahmen des LADG der gleiche Diskriminierungsschutz gewährleistet werden, welcher bereits im Arbeits- und Zivilrecht vorhanden ist.
Rettet das LADG! - Zur Debatte um das Gleichbehandlungsgesetz Baden-Württemberg
Online-Veranstaltung am 17.10.2024 um 16 Uhr und Offener Brief an die Landtagsabgeordneten
Das von vielen lang ersehnte Landesantidiskriminierungsgesetz war schon durch die Landesregierung beschlossen und steht nun wieder auf der Kippe. adis e.V. war von Beginn an maßgeblich am Aufbau eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses beteiligt, das ein Landesantidiskriminierungsgesetz gefordert hat. Ein LADG würde die Lücke im Diskriminierungsschutz schließen, da im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Bundesgesetz Behörden, Schulen, Unis, Polizei etc. ausgenommen sind. Nun geht es darum, sich einer Entwicklung entgegenzustellen, in der das LADG – wie viele emanzipatorischen Anliegen – zunehmend von der Tagesordnung gefegt werden.
Gegen das Gesetzesvorhaben werden in einer breiten Kampagne von Kommunalverbänden und anderen Lobbyverbänden zwei an den Haaren herbeigezogene Argumente vorgebracht. Zum einen sehen viele in dem Gesetz einen Generalverdacht gegenüber Mitarbeitenden von Behörden, Bildungseinrichtungen und Polizei. Zum andern – und politisch besonders wirkungsmächtig – wird behauptet, das Gesetz würde einen Bürokratieaufwuchs in den Behörden befördern.
Mitschnitt der Veranstaltung „Rettet das LADG! – Zur Debatte um das Gleichbehandlungsgesetz
Baden-Württemberg“
Die ganze Aufregung hat keine Grundlage. Ein LADG wäre nichts anderes, als auch in öffentlichen Stellen – von Bildungsbereich über Behörden bis hin zur Landespolizei – denselben Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Dies hat das Bündnis in einem von vielen Verbänden und Organisationen gezeichneten Offenen Brief an die Landtagsabgeordneten deutlich gemacht und begründet.
Mit unserer Veranstaltung wollen wir zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Wir haben daher Expert*innen aus der Berliner Senatsverwaltung eingeladen, die dort unmittelbar mit der Einführung und Umsetzung des LADG zu tun hatten und haben und zeigen, dass die Argumente keine wirkliche Grundlage haben.
Offener Brief
Unser offener Brief an die Abgeordneten des Landtags im Wortlaut.
Pressegespräch Video
An dieser Stelle können Sie den Mitschnitt unseres Pressegesprächs ansehen.
Pressegespräch DOCX
Hier finden Sie die Dokumentation und Transkription vom Pressegespräch als DOCX.
Pressegespräch PDF
Hier finden Sie die Dokumentation und Transkription vom Pressegespräch als PDF.
Wir messen die Regierung an ihrem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben
„Die Verhandlungsparteien wollen eine Gesellschaft, in der sich jede und jeder unabhängig vom sozialen Hintergrund, von körperlichen Voraussetzungen, von Geschlecht und sexueller Identität, von Religion, Hautfarbe oder Herkunft selbst verwirklichen kann. Vor diesem Hintergrund streben die Verhandlungsparteien ein Antidiskriminierungsgesetz an, um Diskriminierung wirkungsvoll zu verhindern und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und allen öffentlichen Stellen des Landes weiter zu stärken.“
Der Diskriminierungsschutz muss wirksam sein.
Er muss strukturelle Diskriminierung einschließen.
Betroffene müssen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden.
Fort- und Weiterbildungsprogramme zur diskriminierungsbewussten Praxis müssen verpflichtend sein.
Unterstützen Sie jetzt die Forderungen unseres Bündnisses, indem Sie unser Positionspapier unterzeichnen!
Ein Bündnis für ein LADG
Wir sind ein breites gesellschaftliches Bündnis von Vereinen, Betroffenenorganisationen, Gewerkschaften, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Religionsgemeinschaften, denn nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteur_innen, Beratungsstellen und Betroffenenverbänden einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist. Wir fordern ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg.
Positionspapier
Unsere Forderungen im Detail finden Sie in unserem Positionspapier.
Detailierte Erläuterungen zum Hintergrund unsere Forderungen finden Sie in unserem Anhang: Begründungen und Diskussion.
Diese Organisationen haben unser Positionspapier bereits unterzeichnet:
Diese Personen haben unser Positionspapier bereits unterzeichnet:
Organisation
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