Warum Niedersachsen ein Landesantidiskriminierungsgesetz braucht
Diskriminierung ist eine Form massiver Ungerechtigkeit und Benachteiligung. Sie findet alltäglich statt – in Schulen, in Behörden, im Gesundheitswesen, auf dem Wohnungsmarkt oder beim Kontakt mit der Polizei. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt nur begrenzt davor. Denn als privatrechtliches Gesetz gilt es nicht für die öffentliche Hand, d.h. den Staat und seine Einrichtungen. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) schließt diese Lücke und sorgt für eine umfassenden Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln in Niedersachsen.
Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen verspricht eine konsequente Umsetzung des EU-Antidiskriminierungsrechts – jetzt ist die Zeit für ein Gesetz.
Was ist ein Landesantidiskriminierungsgesetz?
Ein LADG schützt Menschen vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen – also z. B. durch:
- Schulen & Hochschulen
- Behörden & Verwaltung
- Polizei & Justiz
- öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen
Es ergänzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und schließt bestehende Schutzlücken. Ein LADG gibt Betroffenen mehr Rechte und Verfahrensansätze, um sich zu wehren. Es sensibilisiert für das Vorhandensein struktureller Benachteiligung und ermutigt, sich ihr entgegenzustellen.
Warum brauchen wir ein LADG in Niedersachsen?
Die Schutzlücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen geschlossen werden. Das AGG bezieht sich auf den privatrechtlichen Raum, d.h. es regelt die Beziehungen der Bürger:innen untereinander wie z.B. im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften des täglichen Lebens – Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das AGG Anwendung. Das Gesetz regelt aber nicht das Verhältnis zwischen Bürger:innen und dem Staat. Es ist also nicht im Bereich des öffentlichen Rechts anwendbar. Nicht geschützt sind Menschen bisher vor:
- diskriminierendem Verhalten von Behörden
- rassistischen Polizeikontrollen
- Benachteiligungen in Schule und Bildung
- Barrieren im Gesundheitswesen
- struktureller Diskriminierung im staatlichen Handeln
Ein Landesgesetz kann genau diese Lücken schließen – so wie es Berlin bereits erfolgreich eingeführt hat.
Leseempfehlung Broschüre "STANDPUNKTE"
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht in regelmäßigen Abständen wichtige Ergebnisse und Publikationen, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstehen. Im Mai 2025 erschien die Broschüre „STANDPUNKTE – Zur rechtlichen Notwendigkeit von Landesgesetzen für Antidiskriminierung“, in der sehr gut verständlich die wesentlichen Grundlagen erläutert und zusammengefasst sind.
Leseempfehlung Faktencheck
Berlin ist das bisher einzige Bundesland mit LADG. In der Online Veranstaltung „Rettet das LADG! – Zur Debatte um das Gleichbehandlungsgesetz Baden-Württemberg“ berichteten Expert:innen aus der Berliner Senatsverwaltung, die unmittelbar mit der Einführung und Umsetzung des LADG zu tun hatten, aus der Praxis. In Faktencheck: 10 Fragen – 10 Antworten sind Auszüge der Online-Veranstaltung vom 17.10.2024 und des Pressegesprächs vom 18.10.2024 nachzulesen.
Erweiterter Schutzbereich
Das LADG muss Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes gewähren.
Breiter Merkmalskatalog
Das LADG muss alle Gruppen schützen, die strukturell von Diskriminierung betroffen sind.
Längere Fristen
Die Frist für Beschwerden muss mindestens 6 Monate bis 1 Jahr betragen, statt nur 2 Monate wie im AGG.
Verbandsklage ermöglichen
Durchsetzung der Rechte durch zivilgesellschaftliche Organisationen ermöglichen (Prozessbeistand).
Beweiserleichterungen
Das LADG muss die Beweislasterleichterung enthalten, damit Diskriminierung tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Beschwerdestellen
Das LADG muss einrichtungs- und institutionsbezogene sowie landesweite Ansprech- und Beratungsstrukturen enthalten.
Sensibilisierungspflicht
Das LADG muss Prävention durch Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und verpflichtende Fort- und Weiterbildung gewährleisten.
Positive Anreize schaffen
z.B. eine Zertifizierung für Institutionen, die diskriminierungssensibel arbeiten, zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt
Wie profitieren Betroffene?
Betroffenen werden echte Rechtswege geöffnet und Hürden abgebaut, denn klare Rechtswege eröffnen niedrigschwellige Beschwerdewege:
- Beweislast-Erleichterungen bauen Machtgefälle ab
- verlängerte Beschwerdefristen stärken die eigene Position
- klar definierte Sanktions- und Entschädigungsmechanismen
- Ausweitung des Gesetzes eröffnet mehr Handlungsmöglichkeiten
Ein LADG schützt nicht nur bei individueller Diskriminierung – es bekämpft strukturelle Benachteiligung.
Warum Beratungsstellen unverzichtbar sind
Ein LADG muss die stabile Finanzierung und landesweite Erreichbarkeit von effektiven Beschwerdewegen sicherstellen. Als Teil eines solchen gewährleisten AD-Beratungsstellen:
- Emotionalen Halt und Empowerment für Betroffene und Angehörige
- Unterstützung Betroffener bei Entscheidungsfindungen
- Fachkundige Begleitung bei der Durchsetzung geltenden Rechts
- Wichtige Schnittstelle für Anwält:innen von Betroffenen
- Standardisierte Dokumentation
Allianz für ein LADG
Bisher hat die niedersächsische Zivilgesellschaft noch nicht klar gemeinschaftlich zum Ausdruck gebracht, dass die Einrichtung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes unbedingt gewünscht ist. Wir wollen dies hiermit tun. Wir fordern Vereine, Betroffenenorganisationen, Gewerkschaften, Berufs- und Wohlfahrtsverbänden sowie Allies auf, sich einer Allianz anzuschließen, die für Solidarität statt Spaltung, für Zusammenarbeit statt Einzelkämpfen steht. Denn nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteur:innen einbezieht, garantiert ein wirksames LADG in Niedersachsen, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.
Mit der Allianz für ein LADG bündeln wir unsere Kräfte, Erfahrungen und Stimmen. Was uns eint, ist die Überzeugung, dass Gleichbehandlung rechtlich abgesichert und im Alltag spürbar werden muss. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das schützt, stärkt und Vertrauen schafft, ist dafür ein entscheidender Schritt.
Gemeinsam stehen wir dafür ein, strukturelle Diskriminierung sichtbar zu machen. Wir nutzen unsere kollektive Reichweite, um politische Prozesse voranzubringen, öffentliche Debatten zu prägen und konkrete Veränderungen einzufordern. Unsere Allianz sendet ein klares Signal: Diskriminierung ist kein Randthema, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir uns geschlossen stellen.
Der Koalitionsvertrag – das politische Versprechen
Der rot-grüne Koalitionsvertrag 2022–2027 bekräftigt ausdrücklich, dass Maßnahmen zur Stärkung von Teilhabe und Antidiskriminierung umgesetzt werden sollen. Dazu gehört auch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes, das Betroffenen verlässliche Rechte und Rechtsansprüche garantiert.
Diese politische Zielsetzung schafft die Grundlage für einen Gesetzgebungsprozess, der unter Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Akteur:innen und Beratungsstellen ausgearbeitet werden sollte.
Unterstützen Sie jetzt die Forderungen unserer Allianz, indem Sie unterzeichnen!
Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung auf, ihr Vorhaben zügig umzusetzen!
Nur mit einem guten Schutz vor Diskriminierung und dem rechtssicheren Versprechen der Gleichbehandlung erfüllt sich der Auftrag des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, denn allen Menschen muss der gleiche Schutz vor Diskriminierung gewährleistet werden, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht vorhanden ist.
Positionspapier
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Organisation
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Kontakt
Allianz für ein LADG
c/o Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierung Niedersachsen e.V.
Nicolaistr. 1c
37073 Göttingen
Dr. Christine Katz, Dr. Barbara Peron, Dr. Anișoara Moldovan
E-Mail: ni@ladg.jetzt
Technische Betreuung
Natalie Rosenke E-Mail: info@natalie-rosenke.deAbbildungsverzeichnis
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